09.06.2009

Industrie zu Antikorruptionsrecht: Präzisierung wird begrüßt

IV-GS Beyrer: Wer Korruption nachhaltig bekämpfen will braucht klare Regelung - Geltendes Antikorruptionsrecht hat zu großer Unsicherheit geführt

Die Industrie begrüßt die von Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner vorgelegte Punktation zum Antikorruptionsrecht. „Bei vielen Unternehmen führte das bisherige Gesetz zu Verunsicherung über dessen Umfang und Auswirkungen. Vielfach wurden Einladungen oder Sponsorentätigkeit aus reiner Sicherheitsmaßnahme überdacht oder eingestellt", so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Markus Beyrer heute, Dienstag. Für Unternehmen sei gesetzliche Klarheit besonders wichtig. „Ein ‚Generalverdacht des illegalen Verhaltens' war und ist jedenfalls nicht akzeptabel", so der IV-Generalsekretär, der sich für eine rasche Beschlussfassung der Novelle im Nationalrat aussprach.

Insbesondere die Präzisierung des „Amtsträger"-Begriffes sei zu begrüßen, da diese bisher mit großen Auslegungsschwierigkeiten verbunden gewesen sei. „Ein ‚normaler' geschäftlicher Umgang mit Amtsträgern darf nicht per se kriminalisiert werden. Es ist sehr zu begrüßen, dass dies nunmehr konkretisiert wurde", betonte Beyrer. Durch die zweckmäßige und nachvollziehbare Novellierung werde nun Abhilfe geschaffen. „Nur durch eine klare Regelung in diesem Bereich wird Schaden für den Wirtschafts- und Industriestandort Österreich abgewendet."

IV-GS Beyrer: „Das seit 1. Jänner 2008 geltende Antikorruptionsrecht hat große Unsicherheit zur Folge, da es völlig unklare Tatbestände im Strafrecht beinhaltet. Es ist völlig klar, dass Korruption inakzeptabel und unter Strafe zu stellen ist. Sie verzerrt den Markt und stellt eine Hürde für Marktteilnehmer dar. Das derzeit geltende Gesetz ist aus unserer Sicht überschießend, nicht ausreichend konkretisiert und damit für das Strafrecht untauglich."


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