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[ 17.06.2009 ]

Industrie zu Kurzarbeit: Bei gesetzlichem Rahmen deutsches Niveau weitgehend erreicht

IV-GS Beyrer: Entscheidende Attraktivitätsverbesserungen gelungen – Appell an Verantwortungsgefühl der Gewerkschaften auch bei den sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Rahmenbedingungen eine der Regelung in Deutschland entsprechende Situation herzustellen

„Für den Arbeitsmarkt und insbesondere für die von der Krise betroffenen Arbeitskräfte ist mit der im Zuge des Arbeitsmarktpaketes 2 geänderten Kurzarbeitsregelung in Österreich ein wesentlicher Schritt gesetzt worden", betont der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Markus Beyrer. Das intensive Drängen der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer Österreich gemeinsam mit betroffenen Unternehmen hat zu der Neuregelung geführt, die einerseits die Verlängerung der Kurzarbeit von 18 plus 2 Monate auf 24 Monate geführt hat und gleichzeitig für Kurzarbeitsfälle ab dem 7. Monat Kurzarbeit die Übernahme der Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung erfolgt. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2009 und ist - wie in Deutschland - bis Ende 2010 befristet. Damit ist den in dieser Frage federführenden Ministern Mitterlehner, Hundstorfer und Pröll eine entscheidende Attraktivitätsverbesserung des Kurzarbeitsmodells in Österreich gelungen. 

Die Industriellenvereinigung appelliert nun auch an das Verantwortungsgefühl der Gewerkschaften, bei den weiteren Rahmenbedingungen eine der Regelung in Deutschland entsprechende Situation für heimische Unternehmen herzustellen und auf Zusatzforderungen (Behaltefristen, bestimmte Verbote wie Überstunden und Leiharbeit, etc.) zur Beschäftigungssicherung zu verzichten. „Letztlich haben wir das Vertrauen, dass der guten österreichischen Tradition entsprechend in dieser Frage Augenmaß zur Anwendung kommen wird."

Die weiteren Neuerungen des Initiativantrages betreffen Änderungen bei der Altersteilzeit. „Der Wegfall der Ersatzkrafteinstellung, die Durchrechnung der Arbeitszeit bei durchgehender Altersteilzeit bis zu 12 Monaten sind weitere positive Schritte". Weitere Änderungen sind insbesondere die Ermöglichung einer Jugendstiftung, die Erleichterung bei Bildungskarenz sowie der Wegfall des Bonus/Malussystems.






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