18.06.2009

Europäische Sozialpartnerschaft erreicht Einigung bei Elternurlaub

IV-Präsident Sorger: Sozialpartnerschaftlicher Meilenstein gesetzt – Anspruch auf Karenz wird europaweit vier statt bisher drei Monate betragen – Zukunftsweisende Einigung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Als „sozialpartnerschaftlichen Meilenstein" bezeichnete der Präsident der Industriellenvereinigung (IV) Dr. Veit Sorger die heutige Einigung der europäischen Sozialpartner über ein zusätzliches Monat Karenz: „Es ist dies das erste Mal in der 25-jährigen Geschichte der Europäischen Sozialpartnerschaft, dass man sich über die Revision einer bereits bestehenden Rahmenvereinbarung einigen konnte." Die bisherige Rahmenvereinbarung der Europäischen Sozialpartner zur Karenz stammte noch aus dem Jahre 1995 und wurde 1996 in einer EU-Richtlinie umgesetzt. Die jetzige Neuregelung sieht eine Ausweitung des Anspruches auf Karenz von drei auf vier Monate vor. Als Mitglied von BUSINESSEUROPE, des Arbeitgeberdachverbandes in der EU, und sozialpartnerschaftlicher Vertreter der österreichischen Arbeitgeber auf EU-Ebene war und ist die IV in alle Entscheidungen der Europäischen Sozialpartner intensiv eingebunden. „Es ist erfreulich, dass die heutige Einigung einmal mehr gezeigt hat, dass das Modell der Sozialpartnerschaft auch auf der Ebene des gemeinsamen Europas handlungsfähig ist", so der IV-Präsident.

Die neue Sozialpartnereinigung umfasst nicht nur die Ausdehnung des Anspruches auf Karenz, sondern auch weitere Verbesserungen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. So sollen Arbeitnehmer etwa das Recht erhalten, flexible Arbeitsbedingungen zu verlangen, wenn sie nach der Inanspruchnahme der Karenz an ihre Arbeitsstelle zurückkehren. Durch eine generelle „Nichtübertragbarkeit" des Anspruches auf Karenz im Ausmaß von einem Monat, sollen Väter dazu animiert werden, verstärkt von ihrem Recht auf Elternurlaub Gebrauch zu machen. Zudem sollen unterschiedliche Familienstrukturen (z.B. Patchworkfamilien) anerkannt und gleichberechtigt, und eine ausgewogene Aufteilung der familiären Pflichten zwischen Männern und Frauen gefördert werden. Dem Prinzip der Subsidarität wurde bei der Einigung Rechnung getragen, da die nationalen Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten in der Vereinbarung berücksichtigt werden. „Nicht zuletzt angesichts der demographischen Entwicklung stellt die Vereinbarung der Europäischen Sozialpartner einen wichtigen und zukunftsweisenden Vorschlag dar. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser als EU-Richtlinie zur Umsetzung gelangt", so Sorger.


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