Wie funktioniert die Europäische Union?
Grundlegende Informationen über die Rollen und Zuständigkeiten der Institutionen der Europäischen Union.Das Dreieck der EU
Die Europäische Union (EU) ist ein komplexer Zusammenschluss von Staaten, den es in dieser Form noch nie gegeben hat. Sie besteht aus mehreren Einrichtungen (Institutionen). Das Europäische Parlament bildet gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission das so genannte „institutionelle Dreieck". Das sind die wichtigsten politischen Entscheidungsorgane der EU. Sie erlassen gemeinsam Rechtsvorschriften für die derzeit 27 Mitgliedstaaten in Form von zum Beispiel Richtlinien oder Verordnungen. Wichtig ist auch der Europäische Rat, der sich aus den Staatsund Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammensetzt.
EU-Verträge und weitere Institutionen
Grundlage der Europäischen Union sind verschiedene Verträge, die in den letzten 50 Jahren verfasst und ständig weiter entwickelt wurden. Dazu zählen zum Beispiel die Verträge von Paris und Rom aus den 50er-Jahren oder die Verträge von Maastricht und Amsterdam aus den 90er-Jahren sowie der Nizza-Vertrag, der seit 2003 in Kraft ist. Jetzt sollen demnächst alle Verträge durch eine gemeinsame Europäische Verfassung ersetzt werden. Sie soll für die EU ein einziges Regelwerk schaffen und sie dadurch effizienter, demokratischer und transparenter gestalten. Neben dem „institutionellen Dreieck" gibt es noch einige andere europäische Institutionen, die weitgehend unabhängig voneinander arbeiten. Dazu zählen der Europäische Gerichtshof (EuGH), der Europäische Rechnungshof, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank.
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist ein Gremium aus derzeit 732 direkt gewählten Abgeordneten aus allen EU-Mitgliedsländern. Gemeinsam mit dem Ministerrat verabschiedet es den Haushaltsplan der EU und beschließt Gesetze, die unser tägliches Leben betreffen. Das Europäische Parlament kontrolliert auch Organe der EU. Österreich hat in der Wahlperiode von 2005-2009 insgesamt 18 ParlamentarierInnen in Brüssel, davon sind 7 SozialdemokratInnen.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission besteht aus 27 KommissarInnen und dazugehörigen Generaldirektionen. Jedes Land stellt eine Kommissarin bzw. einen Kommissar in der Europäischen Union. Aus Österreich ist das derzeit Benita Ferrero-Waldner im Bereich Außenpolitik. Die Kommission handelt völlig unabhängig von nationalen Interessen und macht Gesetzesvorschläge, die dann dem Parlament und dem Rat vorgelegt werden. Außerdem kontrolliert sie die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten.
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste Beschlussfassungsorgan der EU. Er arbeitet - gemeinsam mit dem Europäischen Parlament - Gesetze aus. Jedes Mitgliedsland der EU hat nach einer festgelegten Reihenfolge jeweils sechs Monate lang die Ratspräsidentschaft. 1998 und 2006 führt die österreichische Bundesregierung jeweils für ein halbes Jahr den EU-Vorsitz.
Richtlinie Eine Richtlinie ist eine besondere Form einer europäischen Rechtsvorschrift. Sie gibt den Mitgliedstaaten einen bestimmten Inhalt vor, der dann in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten einfließen muss. Die EU-Länder bekommen dabei kein fertiges Gesetz vorgelegt, sondern lediglich eine Anleitung, was in einem neuen nationalen Gesetz enthalten sein muss.
Verordnung Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss eine EU-Verordnung direkt und unmittelbar wie ein Gesetz in den 25 Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
