25.08.2009
Industrie: Staatshaftungen für Betriebe nun schnellstens in Umsetzung bringen
IV-Präsident Sorger: Erfreulich, dass ULSG nunmehr in Zielgerade ist – gangbare LösungDie Industriellenvereinigung (IV) begrüßt die Einigung zwischen SPÖ und ÖVP über Details zu den im Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) vorgesehenen staatlichen Kredithaftungen für Leitbetriebe in Österreich. "Der raschen Umsetzung steht nun politisch nichts mehr im Weg. In der gegenwärtigen Wirtschaftslage ist Zeit für die Unternehmen und die von ihnen gesicherten Arbeitsplätze ein sensibler Faktor", betonte der Präsident der Industriellenvereinigung, Dr. Veit Sorger. Es sei jedenfalls erfreulich, dass das ULSG nach „spät-sommerlichen Schwierigkeiten" sich nunmehr in der Zielgerade befinde.
Was die Details der gestrigen Einigung im Koalitionsausschuss betrifft, sind diese „nicht unproblematisch aber gerade noch akzeptabel". So dürfen Managerinnen und Manager von Unternehmen, die staatliche Haftungen für Kredite in Anspruch nehmen, nur dann Bonuszahlungen erhalten, wenn die Kredite bedient und Gewinne geschrieben werden, es keine Dividendenbeschränkungen gibt und die Prämie „angemessen" ist. „Solche Auflagen sind unter internationalen Wettbewerbsgesichtspunkten immer problematisch, aber wohl dem politischen Kompromiss geschuldet". Selbstverständlich ist, dass Dividendenausschüttungen für den Zeitraum der Haftungsübernahme in angemessenem Rahmen möglich sind. Eigenkapital muss genauso wie Fremdkapital bedient werden.
[ IV Newsroom ]
