Industrie zu Ökostromgesetz: Betriebe brauchen rasche Lösung
IV-GS Beyrer: Bestehen auf fairer Gesamtlösung – Begrenzung der Belastungen für energieintensive Unternehmen gerade jetzt notwendigAls „absolut unbefriedigend" bezeichnete der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Markus Beyrer, dass die im Vorjahr beschlossene Ökostromgesetz-Novelle nun ohne eine Begrenzung der Kosten für die Industrie in Kraft treten soll. Dies entspreche nicht dem 2008 verhandelten Kompromiss, wonach die Belastungen auf den Faktor Energie durch eine Begrenzung der Kosten für energieintensive Betriebe kompensiert werden sollte, so Beyrer heute, Mittwoch. „Darüber hinaus verstärkt die Wirtschaftskrise die Notwendigkeit einer Belastungsgrenze für energieintensive Unternehmen, deren Situation sich teilweise dramatisch zuspitzt. Die Industriebetriebe brauchen gerade jetzt eine rasche Lösung", betonte der IV-Generalsekretär angesichts der heute Nachmittag im Nationalrat geplanten Beschlussfassung.
„Die neue ‚De-minimis'-Regelung ist maximal ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber für die Industrie als Lösung völlig unzureichend. Aussagen, wonach nur 10 bis 15 Betriebe auf höheren Kosten sitzen bleiben würden, entsprechen nicht den Fakten", erklärte Beyrer: „Die ‚De-minimis'-Regelung lässt aufgrund der begrenzten Gültigkeit des Beihilferahmens und des Kumulierungsgebots aller ‚De-minimis'-Beihilfen für den Zeitraum 2008 bis 2010 nur eine Rückvergütung von maximal 500.000 Euro pro Unternehmen zu und bietet somit gerade für die im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen keine Lösung."
„Unsere Betriebe zahlen heute schon 10 Mal mehr an Ökostromkosten als etwa in Deutschland, wo die Kosten nach dem vielfach geforderten EEG mit 0,05 Cent/kWh begrenzt sind. Dies ist ein veritabler Wettbewerbsnachteil. Wir bestehen daher weiter auf einer raschen Lösung", so Beyrer.
Industrie fordert rasche Erarbeitung eines neuen Aufbringungsmechanismus
Aus Sicht der Industriellenvereinigung ist ein rascher Übergang zu einem neuen Aufbringungsmechanismus, beispielsweise einer steuerlichen Variante, erforderlich, um die notwendige Kostenbegrenzung für die Betriebe beihilfenrechtskonform umzusetzen. „Wir nehmen daher den Nationalrat beim Wort, und fordern vom BMWFJ umgehend die Ausarbeitung eines neuen Aufbringungsmechanismus. Im Interesse unserer Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen ist dieses Konzept so rasch als möglich, allerspätestens bis Mitte 2010, auch tatsächlich rechtlich umzusetzen", sagte Beyrer.
